Über uns

Häufige Fragen

Kann ich online ein Angebot für die Reinigung meiner Räumlichkeiten erhalten?

Wir können grundsätzlich auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Raumbüchern und Leistungsverzeichnissen online, also ohne vorherige Besichtigung, einen Preis für die Reinigung kalkulieren.

Um Ihnen die wirtschaftlichste Lösung für die angefragte Dienstleistung nennen zu können, ist eine Begehung der Räumlichkeiten aber grundsätzlich immer von Vorteil!

Kann ich Dienstleistungen steuerlich absetzen?

Ja, sofern es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, ist eine Berücksichtigung in der Steuererklärung möglich. Laut § 35a EStG ist dieses bis max. 4.000 € pro Kalenderjahr möglich. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Wie kann man Sie bei Notfällen, zum Beispiel außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder am Wochenende, erreichen?

Montags bis donnerstag erreichen Sie uns von 08:00 – 16:30 Uhr sowie freitags von 08:00 – 15:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen über unsere Notfallhotline unter der Rufnummer 0800 – 466 3000 zur Verfügung.  

Kann ich meine Rechnungen auch per E-Mail erhalten?

Natürlich ist dies jederzeit möglich. Rufen Sie uns dazu unter +49(0)2191 466-251 an.

Reinigen Sie auch in Privathaushalten?

Selbstverständlich sind unsere Gebäudereiniger-Teams auch bei Ihnen privat tätig. Hier vollziehen sie insbesondere Glas-, Sonder- und Bauabschlussreinigungen. Wünschen Sie eine dauerhafte Privathausreinigung, sprechen Sie uns darauf bitte gesondert an. Diese bieten wir allerdings nur in Verbindung mit einer gewerblichen Reinigung an. 

Bieten Sie auch Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) an?

Ja, diese Dienstleistung bieten wir seit vielen Jahren an und sind im Besitz der notwendigen Erlaubnis durch das Landesarbeitsamt.

Gibt es Referenzen, die ich bei Interesse und vor Auftragsvergabe kontaktieren kann?

Für nahezu jede Branche, in der wir tätig sind, gibt es zahlreiche Referenzen und dies in Ihrer Nähe. Gerne schicken wir Ihnen diese nach Kontaktaufnahme zu. Bitte melden Sie sich dazu bei uns unter +49 (0)2191 466-246.

Wie stehen Sie zum Tariflohn?

Seit 2007 steht das Gebäudereiniger-Handwerk unter dem Schutz des Entsendegesetzes. Da unsere Tarifverträge vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten sie für alle Betriebe in Deutschland, die Reinigung anbieten. Dies gilt auch für Betriebe, die nicht in der Innung vertreten sind. Wir halten uns selbstverständlich an die Tarifverträge.

Zahlen Sie den gesetzlichen Mindestlohn?

Unsere allgemeinverbindlichen Tarifverträge weisen einen höheren Stundenlohn aus als der gesetzliche Mindestlohn beträgt. Insofern erfüllen wir diese Auflage vollumfänglich.

Ist Ihr Unternehmen zertifiziert? Welchen Qualitätsstandard bietet Ihr Unternehmen? Wie stehen Sie zu den Themen Umwelt und Sicherheit?

Ja, wir sind seit etlichen Jahren nach verschiedenen, vielfältigen Standards zertifiziert. Im Bereich Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001, im Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 und im Arbeits- und Gesundheitsmanagement nach OHSAS 18001. Des Weiteren sind wir im Qualitätsverbund Gebäudedienste vertreten, welches ein Markenzeichen für Partner und Kunden zur Orientierung über die Leistungsfähigkeit und Kompetenz des Gebäudedienstleisters darstellt.

Bieten Sie auch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für Reinigungskräfte anderer Unternehmen an?

Ja, dieses bieten wir an. Wir haben in diesem Bereich viel Erfahrung und führen dieses schon seit Jahrzehnten durch.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an.

Unsere Kundenhotline: 0800 466-3000